Unterschriften-sammlung für einen offenen Brief zum Schutz des Rechtes auf Beschneidung

DeutschBefore_email_4_Air_letter_from_Saltpond,_Ghana_to_Kabala,_Sierra_Leone_(West_Africa)_January_1968_(3703187062)Liebe Freunde,

die Diskussion über die Zulässigkeit der Beschneidung nimmt in den Medien teilweise schreckliche Züge an. So gibt es zum Beispiel auf faz.net einen “Offenen Brief zur Beschneidung” — eigentlich einen Brief gegen der Beschneidung — in dem die Beschneidung von Jungen als “Anwendung von Gewalt” bezeichnet wird.

Um all diesen Artikeln etwas entgegen zu setzen und möglichst auch die im September zu erwartende Diskussion im Bundestag zu beeinflussen, haben Prof. Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg) und Dr. Angelika Günzel ebenfalls einen Offenen Brief zur Beschneidungsdebatte verfasst, der in den nächsten Tagen in einer der großen Zeitungen veröffentlicht werden soll. Diesen Brief können Sie hier unten lesen (nach Bedarf klicken Sie auf “Read the rest of this entry”).

Jeder, der den Brief mit unterzeichnen möchte, sendet bitte eine Mail mit Name, Beruf/Titel und Wohnort an: T.Ellen.Guggenheim@t-online.de. Bitte leitet diese Bitte auch an Eure Freunde und Bekannte weiter. Je mehr Unterzeichner, desto besser!

So läutet der Brief

Für das Menschenrecht auf elterliche Erziehung zur religiösen Identität

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

im Zuge der Forderung nach einer „Versachlichung“ der Diskussion um die Beschneidung benennen die Unterzeichner eines offenen Briefes an Sie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2012 als Kernpunkt der Debatte eine „Abwägung der Grundrechte auf Religionsfreiheit von Erwachsenen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Achtung seiner Würde.“. Diese und ähnliche Beschreibungen in der gegenwärtigen Debatte kommen einer Diffamierung der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften gleich. Die Beschneidung ist kein Instrument der Eltern zur sexuellen Unterdrückung, Entwürdigung oder Verstümmelung ihrer eigenen Kinder, sondern ein Akt, der die Körper der Kinder vollständig werden lässt: Sie werden durch eine Beschneidung zu einem selbstverständlichen Teil ihrer Religionsgemeinschaften, ebenso wie sie selbstverständlich eine Muttersprache erlernen. Nicht die Eltern, sondern eine Gesellschaft, die muslimischen und jüdischen Kindern eine solche selbstverständliche religiöse und soziale Identität verweigert, verletzt ihre Würde.

Die Verabsolutierung des kindlichen Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedeutet, dass Normativität nur den unbeschnittenen Körpern der Mehrheitsgesellschaft zugestanden wird; nur sie haben eine selbstverständliche und „natürliche“ Existenzberechtigung. Im Sinne der Religionsfreiheit soll sich ein Mensch daher zwar im Erwachsenenalter frei für eine „abnorme Ausnahme“ entscheiden können, jedoch darf er diese nicht zur Normalität werden lassen – Seine Kinder sollen unbeschnitten bleiben, und nicht die Religion ihrer Eltern, sondern jene der Mehrheitsgesellschaft verkörpern. Jüdischen und muslimischen Eltern wird damit nicht weniger als das Recht auf eine selbstverständliche Nachkommenschaft genommen.

Dies ist ein Eingriff in das zuvörderst den Eltern – nicht dem Staat und nicht der Mehrheitsgesellschaft – obliegende Recht und die Pflicht zur religiösen Erziehung sowie generell zur Erziehung und damit Prägung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 4 Abs. 1, 2 GG; § 1 Gesetz über die religiöse Kindererziehung).

Es ist ein zentrales Anliegen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit, nicht den Vorstellungen einer Mehrheit folgen zu müssen, sondern für sich das Recht auf ein Leben nach eigenen, dem eigenen Selbstverständnis verpflichteten religiösen Handlungen in Anspruch nehmen zu können. Hier erweist sich der Grundrechtsschutz in seiner zentralen Funktion als Schutz der Minderheit.

Mit dem rigorosen Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes und seiner Religionsfreiheit werden die Grundrechte des Kindes von Abwehrrechten gegenüber dem Staat, die es bis zu seiner Mündigkeit durch seine Eltern wahrnimmt (vgl. §§ 1, 5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung), zu Abwehrrechten gegen Private, namentlich gegen seine eigenen Eltern. Damit kommt der Staat seiner grundgesetzlichen Pflicht zum besonderen Schutz der Familie nicht nach (Art. 6 Abs. 1 GG).

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder betont, dass die Bedürfnisse und Traditionen der beteiligten Religionsgemeinschaften berücksichtigt werden sollen. Diese Berücksichtigung soll allerdings nach den Vorgaben der Mehrheitsgesellschaft erfolgen. Geschützt wird in einer solchen Gesellschaft nicht „jüdisches und islamisches Leben im Rahmen der deutschen Rechtsordnung“ – geschützt wird der Traum von einem Land, in dem ausschließlich die Deutungsmuster und Körper der Mehrheitsgesellschaft existieren können.

Wir, die Unterzeichner, bitten Sie, den „Kinderschutzgedanken und die Bedürfnisse der betroffenen Kinder zur Grundlage Ihrer Entscheidungsfindung zu machen“ und sich „eindeutig auf der Seite des Kindes zu positionieren“: Jüdische und muslimische Kinder haben das Recht, in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft aufzuwachsen, einer Gesellschaft, die ihre Identität nicht kriminalisiert, sondern sie als gleichberechtigt und gleichwertig anerkennt.

3 Responses to Unterschriften-sammlung für einen offenen Brief zum Schutz des Rechtes auf Beschneidung

  1. Holger Köster says:

    sehr geehrte damen/herrenich habe ihren aufruf sehr aufmerksam gelesen. Sie reden von grundrechten auf religionsfreiheit und von körperlicher unversehrtheit von Minderjährigen. Von sexueller selbstbestimmung eines kindes von sieben Tagen kann wohl keine Rede sein. Eine Diffamierung von jüdischen und muslimischen religionsgemeinschaften ist nicht geschehen. Das die beschneidung ein Instrument der Eltern zur sexuellen Unterdrückung genitalen verstümmelung der Jungens sein soll .ist eine erfindung von Ihnen. Sie können die Beschneidung des Penis wohl nicht mit der erlernung der Muttersprache vergleichen,
    Die Beschneidung ist entgültig und nicht wieder herzustellen.
    Nach der deutschen rechtsprechung ist die Beschneidung nicht verboten. Die Eltern sollten die Geduld aufbringen bis zur Religionsmündigkeit der Jungen zu warten, damit die Jungen aus eigener Überzeugung das Ritual zulassen. Die soziale und religiöse Identität wird nicht durch die Beschneidung eines Körper-
    teils erlangt, sondern durch die Jüdische Mutter weitergegeben.
    Sie wollen nicht verstehen, das die Religionsgemeinschaften in einer einzigartigen Demokratie leben, die Erwachsenen und die Kinder durch die Verfassung und die Menschenrechte geschützt werden. Ihre Behauptung, das die mehrheitlich christlich geprägte Gesellschaft ihren religionsgemeinschaften die selbstständige Existenzberechtigung verweigert, nur weil nach deutschen und internationalen Recht die Kinder vor ungesetzlichen körperlichen und seelischen Verletzungen geschützt werden, entspricht ihrer sehr ausgeprägten Fantasie. Die deutsche Rechtsprechung
    behindert keine Nachkommenschaft und nicht die elterliche Pflicht zur Erziehung in weltlicher und religiöser Hinsicht. In ihren Gottes-
    häusern und in den familien kann das religiöse Leben gepflegt werden. Nach dem GG bestehen keine Abwehrrechte der KInder gegen ihre Eltern. Die Eltern haben die Pflicht ihre Kinder gegen
    alle körperlichen und seelischen Verletzunge zu schützen.
    Die deutsche Öffentlichkeit, dazu gehören auch ihre religiösen
    Gemeinschaften, berücksichtigt alle Bedürfnisse und Traditionen, und schützt und fördert ihr kulturelles Leben. Ihre Argumentati
    entbehrt jeder Grundlage und ist nicht mehr zu ertragen.
    Ich bedauere sehr , dass sie und die Unterzeichner nicht den sinn unserer Verfassung und der deutschen Gesetzgebung verstanden haben. Besonders ihr Unverständnis für die Kinderrechte und Uneinsichtigkeit zu verstehen, das die Menschenrechte über jeder religiösen Tradition stehen, macht mich sehr nachdenklich. Ihre Kinder wachsen in einer modernen und sozialen Gesellschaft auf, ohne Identitätsverlust und mit allen Rechten und Pflichten
    ausgestattet, die unser Grundgesetzt zur Verfügung stellt.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Arie Folger says:

      Sehr geehrter Herr Köster

      Ihr Kommentar zeigt ein bisschen oder mehr als ein bisschen Verwirrung auf. Ich werde aber nicht in die Einzeheliten eingehen, und mich auf dem folgenden beschränken:

      1) Die deutsche Bundesverfassung verbietet die religiös bedingte Beschneidung von Unmundigen nicht und bezeichnet sie auch nicht als Versehrung. Das tun lediglich einigen Aktivisten wie Putzke und seinen Anhängern, und ein Landesgericht in Köln. Zu behaupten, dass das deutsche Gesetz die Beschneidung also eigentlich verbietet ist falsch.

      2) Nicht nur jüdische und muslimische Religionsgemeinschaften werden hier diffamiert, sondern alle Religionen, weil die Behauptung, man dürfte nicht beschneiden beruht auf einer Auffassung der Religionsfreiheit die eben keine gibt. Bei Religionsfreiheit geht es darum, dass alle Menschen ihre Religion ausüben können, ohne, dass der Staat und die Gesellschaft sich darin involvieren. Zwingt man aber bius zur Religionsmündigkeit zu warten, dann zwingt man die neue Generation effektiv keine Religion zu haben. Es ist nichts weniger als von der Gesellschaft aufgezwungener Atheismus oder Agnostismus. Religion ist eng mit Familie und sozialer Umfeld verbunden, und der, der anders behauptet, hat im besten Fall kein Verständnis von Religion, oder im schlimmeren Fall wir er andern seine Auffassung aufzwingen.

      3) Zum Schutz der Kinder gehört also, dass auch sie das Recht haben, in einer Religion aufzuwachsen, und religiös korrekt zu leben, ohne zwang vom Staat zum Gegenteil.

      4) Bevor Sie andern davon beschuldigen, den Sinn der deutschen Verfassung nicht zu verstehen, sollen Sie sich selber fragen, ob Sie diesen Sinn überhaupt verstehen.

      5) Auch würde die Verfassung so eine Beschneidung verbieten (was überhaupt nicht stimmt), dann würde das noch nicht bedeuten, dass die Verfassung Recht hätte. Gerade in deutschland soll die Gesellschaft dauernd bewußt sein, dass Gesetze auch ungerecht sein können. Wenn die ganze Welt A sagt, und Deutschland B, dann soll man sich doch sicher die Frage stellen, um man hier nicht als Geisterfahrer auf dem Weg ist.

    • Yael says:

      Herr Folger hat alles nötige dazu gesagt.

      Nur eine Anmerkung: Sie sprechen von “unserer” Verfassung. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass es die Verfassung aller ist und Sie mit diesem “unserer”, Juden und Muslime aussperren. Das ist leider in beliebtes deutsches Spiel, damit auszudrücken, wir wären hier Fremde und lediglich Gäste. Denken Sie mal darüber nach, warum Sie das tun! Ich kann es mir denken.

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