Die Aufgabe der Religionen in der Flüchtlingsdebatte

JE_cover_2015.inddAustrian-German_Swiss_flags-tinyDie Flüchtlingdebatte spaltet Europa. Bei dieser Debatte beteiligen sich die Religionsgemeinschaften rege, sowohl als Aktivisten, die Flüchtlingen helfen, als auch als Teilnehmer im politischen Prozess. Dabei sind längst nicht alle religiöse Würdenträger gleicher politischen Meinung, und ihre Meinungen lassen sich nicht sauber nach klassischen rechts-links Linien einordnen. Manche machen sehen eine Pflicht, alle Bedürftigen aufzunehmen, andere machen sich sorgen, wie eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen und fragen, ob wir überhaupt die Kapazität dafür aufgebaut haben, andere machen sich diesbezüglich wiederum andere gesellschaftliche Sorgen. Gibt es aber eine besondere Aufgabe der Religionen in diesem Dialog? Können die religiöse Würdenträger etwas beitragen, dass besonders mit ihren Verantwortungen als religiöse Vertreter verbunden ist, und gibt es Gebite im Dialog, wo sich sich ein wenig zurückhalten sollen? Das sind die Themen eines Artikel meiner Wenigkeit, der zuletzt erschien.Der folgende Artikel erschien in der Zeitschrift Das jüdische Echo, Vol. 65, 2016/2017 | 5777, beim Falter Verlag. Als PDF downloaden.

Den jüdischen Ausblick (Hashkafa, השקפה) auf Pflichten und Grenzen der Nächstenliebe beschreibt der neubestellte höchste religiöse Würdenträger der Israelitischen Kultusgemeinde Wien.

Die Flüchtlingswelle von 2014 bis 2016 und die Debatte rund um die Bedürfnisse und Wünsche der Flüchtlinge und der lokalen Bevölkerungen in den betroffenen europäischen Ländern werfen die Frage nach der Rolle der Religion und der religiösen Würdenträger in der Gesellschaft auf. Nach einer Auffassung hat die Religion (was immer „die Religion“ heißen soll, denn schließlich gibt es verschiedene Religionen; die religiösen Gemeinschaften haben unterschiedliche Sorgen, Interessen und ganz besonders unterschiedliche heilige Schriften und Auffassungen) eine wohldefinierte Rolle: sich hinter die Bedürftigen und Schwachen zu stellen. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass religiöse Würdenträger die unbegrenzte Aufnahme von Flüchtlingen im Westen befürworten.

Gewiss sind Gastfreundschaft und Hilfeleistung wichtige und gelobte religiöse Werte. Alleine können die religiösen Gemeinschaften diese Hilfeleistung aber nicht finanzieren. Die benötigten Mittel für die Integration von Millionen Flüchtlingen übersteigt nicht nur die Mittel der religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern auch die aller beteiligten religiösen und karitativen Organisationen zusammen; nur der Staat kann so etwas finanzieren. Das heißt, dass die Debatte rund um die Aufnahme von Flüchtlingen notwendigerweise eine politische Debatte ist, die nun die Frage nach der Rolle der Religion in der Politik aufwirft.

Die Religion kann sich auch in diesem Bereich hundertprozentig hinter die Flüchtlinge stellen und die Gesellschaft mahnen, alles ihr Mögliche für sie zu tun. Doch laufen Religionen mit so einer einseitigen Auffassung Gefahr, für den gesellschaftlichen Dialog einerseits irrelevant zu werden und anderseits nur einen Teil der religiösen Werte zu vertreten.

Dass in Österreich um die fünfzig Prozent der Bevölkerung bei den Bundespräsidentenwahlen den Kandidaten der FPÖ gewählt haben, zeigt, dass einseitige Politik polarisiert, auch wenn sie auf den reinen und lobenswerten Gefühlen des Mitleids basiert. Dies ist nicht nur in Österreich der Fall. Die Erfolge der AfD in Deutschland und des „Brexit“ in Großbritannien nähren sich vom selben Boden.

Nun stimmt es, dass die biblischen Propheten nicht versucht haben, in einem Popularitätswettbewerb zu siegen, sondern dass sie die Gesellschaft mahnten, wenn sie gemahnt werden musste. Aber ist es aus religiöser Sicht so eindeutig, dass Flüchtlinge nicht nur ernährt, sondern auch im Land aufgenommen und mit permanenten Wohnungen, Erziehung und Arbeit versorgt werden müssen, ohne auf die Gefahr zu achten, dass eine erhebliche Zahl nicht erfolgreich integriert werden wird?

Wir können diese Frage auch theoretisch umrahmen: Was sind die Pflichten und Grenzen der Nächstenliebe? Nach dem jüdischen Religionsgesetz kommen hier einige unterschiedliche Regeln ins Spiel. Einerseits heißt es kofin ‘al ha-Zedaka ‒ die zuständigen Instanzen (die religiöse Gemeinschaft für ihre Mitglieder, die politische Führung, wenn es um alle Bürger geht) dürfen Menschen zwingen, Wohltätigkeitsspenden, oder besser gesagt eine Wohltätigkeitssteuer, zu zahlen (nach dem Talmud Bawa Bathra 8b). Nach der biblischen Bemerkung (5 Mose 15:11) ki lo jechdal Ewjon me-Kerew ha-Arez, dass es leider immer Armut geben wird, die entsprechend zu bekämpfen ist, darf die politische Führung solche Steuern aufzwingen. Jedoch ist das Ausmaß solcher Steuern nicht unbegrenzt. So gibt es zwar eine Pflicht, dass jeder und jede zehn Prozent seines bzw. ihres Einkommens für Wohltätigkeit und religiöse Erziehung spendet, und ist es lobenswert, mehr zu spenden. Jedoch soll man nicht mehr als zwanzig Prozent des Einkommens spenden, damit man nicht künftig selber in Geldnot gerät. Letzteres können wir auch außerhalb des Judentums sehr einfach verstehen (siehe z. B. Kizzur Schulchan Aruch, § 34:1-4). Dass wir Menschen nicht verhungern lassen, ist (hoffentlich) selbstverständlich. Dass wir Menschen in dem Maß helfen, das wir uns leisten können, ebenfalls. Jedoch können wir nur in den extremsten Situationen fordern, dass Familien andere Familien in ihrem eigenen Haus, vielleicht im Wohnzimmer, aufnehmen. Dass es also in der Nächstenliebe Grenzen gibt, damit sind wir alle einverstanden.

Nach dem jüdischen Religionsgesetz dürfen zwar weiterhin Wohltätigkeitssteuern für die Grundbedürfnisse der Armen eingesammelt werden, nicht aber für eine reelle Lebensstandard-Erhöhung. Letzteres würde für eine Differenzierung zwischen eigentlichen Kriegsflüchtlingen, Asylwerbern und den allerärmsten ökonomischen Flüchtlingen einerseits, und allen anderen ökonomischen und politischen Flüchtlingen andererseits (die zwar mehr Freiheit wollen, aber nicht verfolgt werden) plädieren. Außerdem wäre es durchaus vertretbar, Flüchtlinge, wo es möglich ist, zu verpflichten, die Hilfeleistungen des Westens in ihrer Heimat zu erhalten, womit man nicht allen Niederlassungsrechte zugestehen würde.

Anders gesagt: Hungrige zu ernähren, Nackte zu kleiden, Kranke zu heilen und obdachlose Flüchtlinge vor einem Tod in der Kälte zu schützen, das sind bestimmt unmittelbare Pflichten. Menschen vor der Grenze verhungern zu lassen ist unmenschlich und nur unter den schwersten Bedingungen (sprich: bei Hunger im eigenen Land) vorstellbar. Aber die Aufnahme von Flüchtlingen, die viel mehr verspricht ‒ die Selbstverpflichtung, für diese Menschen auf Dauer zu sorgen und ihnen Niederlassungsrechte zu gestehen, mit allen weiteren Rechten, die daraus folgen ‒, übersteigt das, was wir dem Wählervolk aufzwingen können. Das sind Entscheidungen mit langfristigen Folgen, die nicht mehr unter den Nenner Lebensrettung passen, sondern Formen der Nächstenliebe darstellen. Hier ist nicht mehr von Pflichten zu sprechen, sondern wir bewegen uns in der grauen Zone, in der die Religion zwar bestimmte Handlungsweisen lobt und vorzieht, nach der religiösen Ethik der Mensch aber doch die Freiheit hat, selber zu entscheiden, ob er noch aufrechter handeln will oder ob er seine eigenen privaten Interessen verteidigen möchte. Wir bewegen uns in der grauen Zone der sozialen Politik.

Es ist lobenswert, dass wir so viel Liebe zeigen, dass wir nahezu alle Bedürftigen aufnehmen und alles tun, um ihre Integration erfolgreich und ausnahmslos zu gewährleisten. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Daher darf die Religion, was die Sorgen der lokalen Bevölkerung betrifft, ebenfalls nicht taub und blind sein. Die Regierung zu mahnen, dass sie die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nimmt und nur Nächstenliebe für die Flüchtlinge zeigt, das wäre ein unberechtigter Eingriff der Religion in der Politik. Aber zu schweigen und nichts über die Würde einer noch stärkeren Nächstenliebe zu sagen, das wäre für die Religion eine Abdankung von der eigenen Verantwortung, was ebenfalls nicht vertretbar ist.

Dieser letzte Punkt spielt in dem jüdischen Verständnis von der Stadt, die in der Bibel (1 Mose 13:13) als ra’im ve-chata’im la-Schem gilt – schlechte Menschen, die sündhaft vor G”tt waren – eine besondere Rolle. Diese zweifelhafte Ehre geht an die Städte Sodom und Gomorrha, von denen es auch heißt (ebd. 18:20): „Das Geschrei über Sodom und Gomorrha ist groß, und ihre Sünde ist sehr schwer.“ Nach den rabbinischen Erklärungen, zum Beispiel im Midrasch Rabba ad loc., bestand die Sünde Sodoms in erster Linie in einer schon tief verwurzelten Abneigung gegen jegliches Erbarmen für die Armen, Bedürftigen und die Besucher. Daher wurden Sodom und Gomorrha zu Archetypen der menschlichen Gefühlslosigkeit. Wenn der Prophet Jesaja das Volk Israel seiner Zeit für fehlendes Erbarmen kritisierte, griff auch er zu diesen Archetypen und sprach zu Israel (Jesaja 1:10): „Höret das Wort des Ewigen, ihr Fürsten von Sodom! Nimm zu Ohren das Gesetz unsres G“ttes, du Volk von Gomorrha!“ ─ Israel sank moralisch so tief wie Sodom und Gomorrha, was nie mehr geschehen darf.

Jedoch erlaubt die gleiche Religion eine Grenze der Pflicht zur Nächstenliebe; wenn die Nächstenliebe nicht im Grunde verweigert wird, sondern man auch wohltätig ist, dann dürfen wir auch unsere egoistischen Interessen angemessen berücksichtigen.

Wenn die Religion eine derart ausgeprägte Nächstenliebe zu loben hat, aber nicht dazu verpflichten kann, und ihr mit einer einseitigen Politik die Gefahr droht, für breite Schichten der Bevölkerung irrelevant zu werden, dann hat sie nach meiner Meinung die folgende Verantwortung: Die Entscheidungsfreiheit der Wähler ist zu respektieren, sie soll ihnen nicht vorgaukeln, dass nur eine Handlungsweise moralisch vertretbar ist. Gleichzeitig aber ist die nicht-verpflichtende Nächstenliebe zu loben, die Menschen sind dazu zu inspirieren. Aber auch ihre Sorgen sind ernst nehmen und, je nachdem, in ihrer Legitimität zu rechtfertigen. Es ist also die Aufgabe der Religion und der religiösen Würdenträger, hier Raum zu schaffen, Rahmenbedingungen, in welchen die Bürger die Freiheit haben, politische Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen sind aber nicht frei von den Wertvorstellungen. Hier haben die Wähler auch aus moralisch-religiöser Sicht das Recht, frei zu entscheiden.

One Response to Die Aufgabe der Religionen in der Flüchtlingsdebatte

  1. […] Die Aufgabe der Religionen in der Flüchtlingsdebatte — sieht angesichts der sehr tiefen gesellschaftlichen Spaltungen eine besondere Aufgabe für die Religionen in der Flüchtlingsdebatte. […]

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