Dieser Aufsatz erforscht die moralische Bedeutung des Konfliktes zwischen Halachá und dem zeitlich-weltlichen Zivilgesetz. Es wurde als Predigt zum Buch Schemót am 28. Tewét 5766 (28. Januar ’06) veroffentlicht.
Wahre Gewissensfreiheit
von Rabbiner Arie Folger
Die Halachá steht in finanziellen Angelegenheiten oft im Widerspruch zum Zivilgesetz und seiner Anwendung, z.B. bei der Zulässigkeit von Zinsen für Darlehen, bei der Zulässigkeit bestimmter Bussgelder, bei der Gültigkeit von Spekulationsgeschäften, bei der Definition unlauteren Wettbewerbs usw. Die Schweizer Verfassung ist klar: Die richterliche Gewalt liegt bei den Zivilgerichten, und sie müssen von den Anweisungen der Legislative ausgehen. Viele von uns fühlen uns bei dabei unwohl, dass die Halachá nicht mit der Schweizer Wirklichkeit übereinstimmt, und als Folge davon wird die Halachá entweder vergessen oder willentlich ignoriert.
Das Spannungsverhältnis zwischen der Halachá und dem westlichen Gesetz weckt Erinnerungen an Vorwürfe, wir Juden würden mit zweierlei Mass messen und seien gegenüber dem jeweiligen Land, in dem wir leben oder dessen Bürger wir sind, nicht loyal. Deshalb entscheiden sich viele dafür, unwissend zu bleiben statt die Halachá kennenzulernen, das jüdische Gesetz zu brechen statt es einzuhalten. Die Hauptfrage ist also, ob wir dem Gemeinwohl dienen, wenn wir den Massstab für Recht und Ethik übernehmen, den die uns umgebende Gesellschaft uns anbietet?
Die Vergeistigung der Religion, von der ich hier öfters spreche, ist das Ergebnis der Trennung von Kirche und Staat, die im Westen heute üblich ist. Diese Trennung hat tatsächlich die Macht der Kehillà beschränkt, aber sie hat uns auch Schutz vor gewissen anderen Religionen gebracht, die in der Vergangenheit versucht haben, die Juden von ihrem Judentum wegzureissen. Als Juden, als Minderheit brauchen wir die Gewissensfreiheit und bezeugen somit ihre Notwendigkeit. Die Frage, mit der wir uns auseinandersetzen wollen, lautet: Folgt die Beschränkung der Religion auf den privaten, spirituellen Bereich notwendigerweise aus der Gewährung von Gewissensfreiheit oder nicht?
Einer der frühen Befürworter der Gewissensfreiheit und der Trennung von Kirche und Staat war der als Jude geborene Philosoph Baruch Spinoza. Für ihn war es grotesk, dass der Staat in Glaubensangelegenheiten geistigen Gehorsam fordern durfte. Nur die Vernunft, nicht das Gesetz, konnte nach seiner Ansicht bestimmte Glaubenssätze verlangen. Spinozas Abneigung gegen Dogmen war so gross, dass er unterschiedslos allen Vertretern von Religionen vorwarf, Aberglauben zu verbreiten und die Macht dazu auf Angst zu stützen.1 Spinoza stellte sich als ein gläubiger Mensch dar – nicht in dem Sinn, wie Sie und ich gläubig sind, aber als ein Mensch, der glaubt… an irgend etwas. Seine Religion, wenn wir das so nennen dürfen, war rein geistig. Im öffentlichen Raum spielte sie keine Rolle; dauerhafte Rituale waren in ihr nicht nötig und nicht vorgesehen.
Spinoza behauptete, an G”tt zu glauben, und lehnte zugleich rituelle Vorschriften ab. Damit ist er ein gutes Beispiel für einen Autor, der uns zeigt, wie weit die übermässige Vergeistigung von Religion gehen kann. In seinem Tractatus Theologico-Politicus entwickelte er die umfassendste Synthese seiner Ansichten hierzu. Die Überschrift von Kapitel 19 sagt alles: „Es wird gezeigt, dass das oberste Recht in Religionsangelegenheiten bei der Staatsgewalt sein müsse, und dass der äussere G”ttesdienst dem Frieden des Staates angepasst werden müsse, wenn man G”tt recht gehorchen wolle.“ Mit anderen Worten behauptete er, dass die Religion und die Form ihrer Praxis dem Staat völlig untersteht. Diese pauschale Aussage ist für keine Minderheitsreligion akzeptabel, und wenn wir uns klar machen, dass jede Religion zu jeder Zeit irgendwo in der Minderheit sein kann, wird Spinozas Behauptung für alle Religionen unannehmbar. Was Spinoza befürwortete, war eine neue Religion, keine und keinen besonderen Respekt für bestehenden Religionen. Aber die Art von Religionsfreiheit, die Spinoza vorschlug, die Art von Gewissensfreiheit, die er befürwortete, beruht auf der Vormachtstellung des Staates, auf dem gleichen Prinzip, das die Spannung zwischen Halachá und weltlichem Gesetz unangenehm erscheinen lässt. Diese Vormachtstellung ist allerdings eine Form von Totalitarismus. In seiner Suche nach Freiheit befürwortete Spinoza die Diskriminierung aller. So betrachtet, verstehen wir vielleicht, dass es im Rahmen des grösseren Plans der Welt einen Sinn hatte, dass Spinoza mit der Unterstützung sowohl jüdischer als auch ziviler Instanzen jener Zeit exkommuniziert wurde. Eine Exkommunikation mag uns missfallen, aber Spinozas Gedanken waren dennoch für die Gesellschaft falsch.
Sie sind noch nicht überzeugt? Wenden wir Spinozas Denken auf die Parschijót an, die wir derzeit in aller Welt in den Synagogen lesen: Vor dem Hintergrund der Realitäten in der antiken Welt ist die Reaktion des Par’ó auf den raschen Bevölkerungszuwachs der Israeliten verständlich. Ägypten befand sich damals in einer stürmischen historischen Epoche, und eine weitere Revolution hätte dem Par’ó gerade noch gefehlt. Daher suchte er im Interesse der Stabilität nach Möglichkeiten, das damalige Recht und die damalige Ordnung aufrecht zu erhalten. Als Herrscher Ägyptens, dem nach Jossefs Reformen die Bevölkerung bereits versklavt war, konnte der Par’ó legitimerweise beanspruchen, seine königlichen Privilegien auch auf die Juden auszudehnen. Die zunehmende Weigerung unserer Vorfahren, sich ganz in die ägyptische Gesellschaft zu integrieren, und das wachsende Gefühl, dass eine Revolution bevorstand, lassen die Reaktionen des Par’ó verständlich und sogar gerechtfertigt erscheinen – nach Spinozas Massstäben. Für unsere heutigen Empfindungen mag das Dekret, für eine gewisse Zeit alle neugeborenen Jungen zu töten, zu weit gehen, aber nach den ethischen Massstäben der Antike muss das nicht so ungewöhnlich gewesen sein.
Der Par’o verlangt Gehorsam, und wenn es nach Spinoza geht, hat er das Recht, Gehorsam zu verlangen. Welche Rechtfertigung gibt es dann dafür, soviel Unruhe zu stiften, wie das Mosché getan hat? Wie bitte, G”tt selbst billigt ein solches Verhalten?! Nach Spinozas Ansichten wäre das undenkbar! Allerdings widerlegt G”ttes Tora Spinozas Ideen: הַרֵי אָנוּ וּבָנֵינוּ וּבְנֵי בָנֵינוּ מְשֻׁעֲבָּדִים הָיִינוּ לְפַרְעֹה בְּמִצְרָיִם. In der Tat ist diese Schlussfolgerung so unannehmbar, dass der Autor selbst sie auch nicht akzeptieren konnte. Aber sie folgt daraus, wenn man weltlichen Rechtssystemen die Souveränität über Religion, Ethik und Moral gewährt.
Es ist offensichtlich absurd, das Gesetz des Landes für an sich richtig zu erklären, und der Obrigkeit die Autorität über die Religion zu geben. Aus praktischen Gründen dominiert das Recht des Landes; für die Gesellschaft, für die wir uns entschieden haben, ist es die Grundlage, auf die sie sich stützt. Es ist aber nicht über Kritik erhaben und sollte nicht ausschliessen, dass es ein davon unabhängiges alternatives Rechtssystem gibt.
Wenden wir uns wieder der heutigen Gesellschaft zu. Die übermässige Vergeistigung der Religion verwirklicht nicht das wahre Wesen der Religion, sondern nimmt allen ihre religiösen Rechte. Die Unterdrückung anderer ethischer Systeme, für die der Teil „Choschen Mischpat“2 des Schulchan Aruch ein herausragendes Beispiel ist, ist nur ein paranoides Bedürfnis. Es zeigt sich bei Menschen, die Angst davor haben, die Befugnis des Staates, nach Belieben alles und jedes gesetzlich zu regeln, einzuschränken, und die ethisches Denken ausser acht lassen.
Wer möchte, dass unsere Regierungen so mächtig werden, dass wir sie nicht kritisieren können, wenn sie vom Weg der Ethik, der Ehrlichkeit, der Fairness, der Gerechtigkeit abweichen? Dass es ein halachisches Zivilgesetz gibt, das staatliches Recht berücksichtigt, aber nicht unbesehen pauschal übernimmt, ist keineswegs eine Bedrohung für die Integrität von Rechtssystemen und die Souveränität von Staaten. Es ist vielmehr ein Geschenk, das wir der Gesellschaft machen können. Indem wir nach den Werten der Halachá leben, sie kennenlernen und kritisch mit dem von Menschen geschaffenen staatlichen Gesetz vergleichen, können wir zu einer Kraft werden, die eine Tyrannei der Mehrheit über die Minderheit verhindert. Die Unabhängigkeit der Halachá kann auch unser Beitrag dazu sein, sicherzustellen, dass die Gesellschaft nicht die Ungerechtigkeiten zulässt, die aus einer gedankenlosen Anwendung des Gesetzes entstehen. Diese Tendenz, die wir als Hohn auf die Gerechtigkeit empfinden, wird dadurch erzeugt, dass man instabilen, von Menschen gemachten Gesetzbüchern zu grosse Wertschätzung entgegenbringt.
דְּרָכֶיהָ דַרְכֵי נֹעַם; וְכָל נְתִיבוֹתֶיהָ שָׁלוֹם.3
Ihre Wege sind Wege der Anmut und all ihre Pfade Frieden
כִּי-בִי, יִרְבּוּ יָמֶיךָ; וְיוֹסִיפוּ לְּךָ, שְׁנוֹת חַיִּים4
Denn durch Mich (G“tt) werden deiner Tage viel sein, und sich dir mehren Jahre des Lebens.
Zur Lektüre empfehlen sich die Bücher von R’ Prof. Aaron Levine:
- Moral Issues of the Marketplace in Jewish Law (Brooklyn, NY: Yashar 2005)
- Case Studies in Jewish Business Ethics (New York: Yeshiva Univ. Press / Hoboken, NJ: Ktav 2000)
- Free Enterprise and Jewish Law (New York: Yeshiva Univ. Press / Hoboken, NJ: Ktav 1980)