Tabula rasa oder Rechenschaft abgeben?

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Detail von Michael Willmann (1630-1706), “Creation of the World”

Austrian-German_Swiss_flags-tinyVon Rabbiner Schlomo Hofmeister

Bereits an Rosch HaSchana, dem Jahrestag der Weltschöpfung, haben wir zu Mussaf im „Unessanne Tokef“ gesagt: „An Rosch Ha-Schana wird einge­schrieben, und an Jom Kippur besiegelt: wie viele aus dieser Welt scheiden werden und wie viele erschaffen werden; wer leben wird und wer sterben wird.“ Dieser bereits aus spät-talmudischer Zeit stammende Pijut (poetische Einfügung im Gebet) scheint das Paar der Hohen Feiertage in eine logische Reihenfolge zu ordnen: Rosch Ha-Schana, der “Jom Ha-Din” (Tag des Gerichts), gefolgt von Jom Kippur, dem Tag der endgültigen Urteilsverkündung ─ an dem Schuld­geständnisse, ehrliche Einsicht und echte Reue auch das schlimmste Urteil noch in einen Freispruch umzuwandeln vermögen.

Aber würde es denn nicht viel mehr Sinn machen und auch in unserem Interesse sein, das doch auch dem Lieben G”tt sehr am Herzen liegt, das alte Jahr mit dem Jom Kippur abzuschließen, damit wir bereits mit dem von uns allen erhofften Freispruch in der Tasche, alle Schuld vergeben, das neue Jahr an Rosch Ha­Schana, somit einem für uns unbedenk­lichen Jom Ha-Din, beginnen können?

An welchem Datum wurde die Welt erschaffen?

Im Rahmen einer Meinungsverschiedenheit im Talmud Traktat Rosch Ha-Schana, wo Rabbi Eli’eser die Meinung vertritt, dass die Welt im Monat Tischri (8a), sie gemäß Rabbi Jehoschua jedoch im Monat Nissan (11a) erschaffen wurde, zitiert der Talmudkommentar “Tosfos” die Erklärung von Rabbenu Jakob Tam, dass unsere Welt tatsächlich nicht im Monat Tischri erschaffen wurde, sondern sich an Rosch Ha-Schanah lediglich die Absicht G”ttes die Welt zu erschaffen jährt, deren Planung dann jedoch tatsächlich erst im Monat Nissan in die Realität umgesetzt wurde.

Pläne und Revisionen

Auch in einer anderen Hinsicht wird vorgeschlagen, dass G”tt die Welt nicht nach einem “ursprünglichen Plan”, sondern nach einem “revidierten Plan” erschuf. So erklärt der Bibelkommentator Raschi (Rabbejnu Schelomo Jizchaki, 1040-1105), dass G”tt anfänglich die Welt nach dem Prinzip von “Middat ha-Din”, der Gesetzesstrenge erschuf, d.h., in dem Fehler nur schwer verziehen werden. Doch erschuf er die Welt schließlich nach dem Prinzip der Middat ha-Rachamim, der angewandten Barmherzigkeit und Nachsicht (Raschi, Bereschit 1:1).

Vorhaben

Daraus ergibt sich, dass auch für uns an Rosch Ha-Schana ─ und somit unsere Beurteilung für das kommende Jahr ─ unsere Absichten und Pläne die entscheidenden Faktoren sind, um uns tatsächlich ein gutes neues Jahr zu bescheren. Am Jom Ha-Din von Rosch Ha-Schana geht es also nicht um das vergangene Jahr und was bisher geschehen ist, sondern um unseren aktuellen Status Quo und die Vorhaben für das neue Jahr, unsere Resolutionen und Pläne, nach denen wir ─ in Middat ha-Din ─ beurteilt werden. Wenn G”tt sieht, dass wir aus der Tiefe unseres reinen Herzens sprechen und es wirklich ernst meinen, wird er uns ─ in Middat ha-Rachamim ─ den nötigen Beistand geben, unsere Ziele im neuen Jahr auch tatsächlich zu realisieren.

Gerettet durch gute Absichten

Jetzt können wir auch verstehen, warum Jom Kippur, der Tag an dem wir an den Verfehlungen des vergangenen Jahres beurteilt werden, in unserem eigenen Interesse, erst nach und nicht vor Rosch Ha-Schana sein muss: Einerseits, in Anbetracht der menschlichen Natur, fällt es uns leichter an Rosch HaSchana in unseren guten Absichten, Vorhaben und Intentionen zu bestehen, wenn wir Jom Kippur, den Tag der Urteilsverkündung, noch vor uns haben. Andererseits kann uns Rosch Ha-Schana, wo es auf die reinen Intentionen und guten Vorsätze für das kommende Jahr ankommt, als Katalysator dienen, noch vor Jom Kippur, unsere Schwächen und Verfehlungen des vergangenen Jahres durch einen optimistischen Blick in die Zukunft, im Augenblick des Neuanfangs, zu überwinden, und dadurch tatsächlich den erhofften Freispruch erwirken, damit uns allen im Urteil von Jom Kippur hoffentlich ein guten Leben „des Segens, des Friedens und des guten Unterhalts“ gewährt werden wird.

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