Unter den zahlreichen arbeitsrechtlichen, Zivil-, Kriminal- und Ritualgesetzen unseres Wochenabschnittes finden wir auch Gesetze bezüglich der Gerichtshöfe. Eines dieser Gesetze lehrt indirekt, dass nach einem Mehrheitsprinzip Entscheidungen getroffen werden sollen: „Folge nicht nach der Mehrheit zum Bösen, und sage in einer Streitsache nicht so aus, dass du Recht beugst, wenn du dich der Mehrheit anschließest.“(2. B.M. 23:2).
Obwohl ein Mehrheitsprinzip uns im allgemeinem selbstverständlich erscheint, kann es nicht immer angewendet werden, da es Read the rest of this entry »