Nach dem schweizer Minarettenverbot war es nur noch eine Frage der Zeit. Erst schlug CVP-Präsident Christopher Darbellay vor, konfessionelle Friedhöfe zu verbieten (dann entschuldigte er sich), und nun schlagt der Vorstand der Grünen vor, die Beschneidung von Knaben in Frage zu stellen.
BaZ Online berichtet:
Der dies diskutieren will, heisst Diego Hättenschwiler und ist Delegierter der Berner Grünen. Er hat in der zuständigen Arbeitsgruppe den strittigen Satz eingebracht, aus medizinischen und rechtlichen Gründen, wie er erläutert. Eine Zirkumzision berge durchaus Risiken, es sei dabei gar schon zu Todesfällen gekommen, sagt Hättenschwiler. Zudem sei das Recht eines jeden Kindes auf seine körperliche Unversehrtheit zu berücksichtigen. Unter diesem Aspekt seien Beschneidungen an Säuglingen, die ihr Einverständnis dazu nicht geben können, heikel.
So ein Verbot wäre eine massive Einschränkung der Religionsfreiheit. Der moderne westliche Staat ist zwar nicht-konfessionell, darf aber nicht anti-konfessionell sein. Aber, wenn es den Mitglieder einer Konfession verbieten würde, ein so wichtiges religiöses Gebot zu erfüllen, der auch noch ein so wichtiges Bestandteil der konfessionelle Identität bildet, dann würde der Staat die Entfremdung der eigenen Religion diesen Mitbürgern aufzwingen.
Dies käme dann aus eine unangebrachte Ethik. Die Gewissenfreiheit ist eine der zentrale Platformen des modernen demokratischen Staates. Diese Gewissenfreiheit ist genau dann zu gewährleisten, wenn er nicht allen anderen Mitbürgern gefällt. Das Recht, der Mehrheit zuzugehören muss man ja kaum im Gesetz aufnehmen, denn die Mehrheit ist ja automatisch geschützt weil sie in der Mehrheit ist. Es sind die Minderheiten und ihre Rechte die geschützt werden müssen. Read the rest of this entry »